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EU: was gibt es Neues?

Neuigkeiten bez. Schengen, Euro & Co!

Ab 21. Dezember 2007 wird das Gebiet des so genannten Schengen-Raumes von 15 auf 24 Staaten erweitert. Grenzkontrollen finden in der Regel nicht mehr statt. Die Mitnahme eines Reisedokumentes (Pass oder Personalausweis) ist aber dennoch erforderlich. Informationen über die Gültigkeit der Reisedokumente finden Sie in der ÖAMTC-Länderdatenbank.

Gegenwärtig gehören dem Schengen-Raum 15 Staaten an:

Die EU-Mitglieder Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien sowie die Nicht-EU-Mitglieder Norwegen und Island.

Ab 21. Dezember 2007 wird das Schengen-Gebiet um folgende EU-Mitglieder erweitert:

Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien & Ungarn. (siehe Bild unten)

Die Grenzkontrollen zur Schweiz werden voraussichtlich im Herbst 2008 wegfallen. Der Beitritt der Schweiz wurde durch eine Volksabstimmung im Jahr 2005 ermöglicht.

Was ist mit dem Flugverkehr?  Im Flugverkehr werden die Grenzkontrollen bei Reisen in eines der neun Länder, die nun dem Schengener Abkommen beitreten, erst mit 30. März 2008 wegfallen.

Außerhalb des Schengen-Raumes bleiben die EU-Mitglieder: Großbritannien, Irland, Bulgarien, Rumänien und Zypern. Auch zu Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Serbien, Montenegro, Mazedonien und Albanien finden weiterhin Grenzkontrollen statt.

 

Euro im Vormarsch

Nachdem der Euro bereits seit 1. Januar 2007 in Slowenien gilt, werden nun auch die Mittelmeerstaaten Malta und Zypern (griechischer Teil) den Euro mit 1. Januar 2008 einführen. Der Zeitplan für die Währungsumstellung sieht folgendermaßen aus:

  • 1. Januar 2008: Offizielle Einführung des Euro. Bei Banken und Bankomaten ist nur noch das neue Geld erhältlich.
  • 1. bis 31. Januar 2008: Sowohl Euro als auch Lira (Malta) bzw. Pfund (Zypern) können als Zahlungsmittel verwendet werden.
  • ab 1. Februar 2008: Nur noch der Euro ist gesetzliches Zahlungsmittel.

In Malta können Lira von 1. Januar bis 31. März 2008 bei allen Banken gebührenfrei in Euro getauscht werden. Ab 1. April 2008 ist ein gebührenfreier Umtausch nur noch bei der Zentralbank möglich. In Zypern ist ein gebührenfreier Umtausch des Pfund in Euro von 1. Januar bis 30. Juni 2008 bei allen Banken möglich. Ab 1. Juli 2008 kann auch hier nur noch bei der Zentralbank gebührenfrei umgetauscht werden.

Auch die übrigen EU-Mitgliedsstaaten, die der Gemeinschaft seit 2004 beigetreten sind, wollen den Euro übernehmen. Als realistisch gilt folgender Zeitplan:

  • 2009: Slowakei
  • 2010: Estland, Lettland, Litauen
  • 2012: Polen, Tschechien
  • 2013: Ungarn
  • 2015: Bulgarien, Rumänien

Ab 1. Januar 2008 ist der Euro in 15 der 27 EU-Mitgliedsstaaten gesetzliches Zahlungsmittel:

Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich (einschließlich der außereuropäischen Überseedepartements Gouadeloupe, Martinique, Französisch-Guayana, St.Pierre et Miquelon, Mayotte und Reunion), Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal (einschließlich Azoren und Madeira), Slowenien, Spanien (einschließlich Kanarische Inseln) und Zypern. Darüber hinaus ist die Gemeinschaftswährung in den Kleinstaaten Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan gesetzliches Zahlungsmittel. Montenegro und die nominell zu Serbien gehörende Region Kosovo haben den Euro einseitig übernommen.

In Großbritannien gilt die baldige Einführung des Euro als unwahrscheinlich, in Dänemark und Schweden wurde die Gemeinschaftswährung in Referenden abgelehnt.

2008 EU Schengen Grenzen
Reiseverkehr innerhalb der EU
EU-Staaten mit Schengenabkommen: Freier Personen- und Warenverkehr ohne Grenzkontrollen
zwischen den Vertragsstaaten, aber Mitnahme der Reisedokumente erforderlich. Die Grenze darf an jeder beliebigen Stelle überschritten werden. Ausnahme bilden Flüge in und aus den neuen Schengenstaaten (Tschechische- und Slowakische Republik, Ungarn, Slowenien, Polen, Lettland, Litauen, Estland und Malta.

EU-Staaten ohne Schengenabkommen: Die Grenze darf nur an den dafür vorgesehenen Grenzübergängen überschritten werden. Hier werden die Reisedokumente kontrolliert.

Innerhalb der EU: Keine Waren- (Zoll)kontrollen zwischen sämtlichen Mitgliedsstaaten der EU (Kontrollen auf Waren, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen, sind jedoch möglich.
 
Einfuhr nach Österreich aus EU-Ländern
Grundsätzlich unbegrenzt, sofern die Waren
a) dem Eigenbedarf dienen (keine gewerbliche Verwendung)
b) unter Bezahlung aller Steuern und Abgaben gekauft wurden
c) vom Reisenden selbst eingebracht werden

Richtmengen für den Eigenbedarf (keine Höchstgrenzen) sind: Tabakwaren (ab 17 Jahren)
800 Zigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren, 1 kg Rauchtabak,
Alkoholika (ab 17 Jahren)
10 Liter Spirituosen, 20 Liter andere alkoholische Getränke als Bier,
Schaumwein oder Wein bis 22% vol., 90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein), 110 Liter Bier.
Gut zu wissen: Für die Kanarischen Inseln (Spanien) und die britischen Kanalinseln
(Guernsey, Jersey, Alderney u.a.) gelten die Bestimmungen wie bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern.
Sonderregelung bei Tabakwaren
Tschechische Republik (voraussichtlich bis Ende 2007), Ungarn und Slowakei (max. bis Ende 2008)
200 Zigaretten bei Einreise auf dem Luftweg oder auf Binnengewässern
25 Zigaretten bei Einreise auf dem Landweg*

Polen (max. bis Ende 2008), Estland, Lettland und Litauen (max. bis Ende 2009)
200 Zigaretten bei Einreise auf dem Luftweg oder auf Binnengewässern
250 g Rauchtabak (nur Estland) Gut zu wissen: Diese Regelungen gelten auch bei einem Wohnsitz
außerhalb Österreichs. Für nicht angeführte Tabakerzeugnisse gelten die Richtmengen für EU-Reisen.

*Falls Sie mehr Tabakwaren mitnehmen möchten, müssen diese bei der Einreise den Kontrollorganen
der Grenzgendarmerie gemeldet werden. Die Tabaksteuer ist nach Erhalt des Abgabenbescheides zu
bezahlen. Ein Versandhandel oder privater Versand von Tabakwaren nach Österreich ist unzulässig.

Bitte beachten Sie
: Zur Einhaltung dieser Bestimmungen werden Kontrollen durchgeführt.
Falls Sie die Tabakwaren nicht ordnungsgemäß melden, müssen Sie mit empfindlichen Strafen rechnen.
 
Einfuhr nach Österreich aus Nicht-EU-Ländern
Tabakwaren (ab 17 Jahren):
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Rauchtabak
oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
Alkoholika (ab 17 Jahren):
1 Liter destillierte Getränke und Spirituosen mit mehr als 22% vol., unvergällter Ethylalkohol
ab 80% vol. oder 2 Liter destillierte Getränke und Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder
ähnliche Getränke bis zu 22% vol.;
Schaumweine, Likörweine oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren
und zusätzlich 2 Liter nicht schäumende Weine.
Sonstiges :
50 g Parfums und 0,25 Liter Toilettewasser
500 g Kaffee oder 200 g Kaffee-Extrakte und Kaffee-Essenzen (ab 15 Jahren)
und 100 g Tee oder 40 g Tee-Extrakte und Tee-Essenzen.
Andere Waren bis zu einem Gesamtwert von 175 Euro*

Eine Erhöhung der Reisefreigrenzen bei Einreise aus Drittländern in die EU ist geplant.
Demnach dürfen künftig Reisende, die aus Drittländern in die EU einreisen auf dem Luft- und Seeweg
Waren im Wert von 430 Euro und auf dem Landweg Waren im Wert von 300 Euro abgabenfrei
einführen. Wann diese Regelung vom Europäischen Parlament verabschiedet wird, ist derzeit noch
nicht bekannt.

* Der Wert einer Ware kann nicht auf die Reisefreigrenzen mehrerer Personen aufgeteilt werden.
Sonderregelungen bei Lebensmitteln
Aufgrund veterinärbehördlicher Vorschriften ist die Einfuhr von Lebensmitteln tierischer
Herkunft für den Eigenbedarf auf folgende Höchstmengen und Ursprungsländer beschränkt:

5 kg Fleisch und Fleischerzeugnisse (z.B. Wurstwaren), Milch und Milcherzeugnisse (z.B. Käse, Butter,
Rahm, Obers) pro Person aus Grönland, Island, Liechtenstein, Schweiz und den Färöer Inseln.
Unbeschränkte Einfuhr aus EU-Ländern und Norwegen, Einfuhrverbot aus allen anderen Ländern.

Andere Erzeugnisse (z.B. Konsumeier, Honig, Fische und Fischereierzeugnisse) bis zu 1 kg pro Person,
davon Kaviar 250 g, Obst und Gemüse bis zu 15 kg pro Person.
Pfanzliche Produkte
Auch bei pflanzlichen Produkten (Blumen, Pflanzen, Erde, Blumenzwiebeln, Saatgut, Schnittblumen,
geschnittene Christbäume, usw.) bestehen Mengenbegrenzungen (beim Zollamt nachfragen).
 
Treibstoff im Reservekanister
Max. 10 Liter im feuerfesten Reservekanister